Das Vereinsleben nach dem 2. Weltkrieg


Auf Befehl der Siegermächte wurden alle Schützenvereine verboten. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt. Da der Schützenverein Sankt Sebastian sein Barvermögen für Feldpostpakete aufgebraucht hatte, war kein Verlust zu beklagen. Am Pfingstdienstag des Jahres 1947 wurde anstatt des Schützenfestes ein Gemeindesommerfest veranstaltet. Am Nachmittag wurden auf einer Wiese an der Ems Volkstänze und Spiele gepflegt, wobei eine Kapelle spielte. Der Festball war bei Thien. Die Leitung des Festes lag in den Händen von Franz Lübbers und Paul Lampenschulten. Einen guten Verlauf nahm das Winterfest 1949. Es wurde bei Thien gefeiert. Weil es im Handel noch keinen Alkohol gab, wurden in der Gemeinde Zuckerrüben gesammelt, aus denen man Branntwein für das Fest herstellte. Am 4.5.1949 wurde der Schützenverein von der Militärregierung wieder genehmigt. Das Schützenfest konnte nun wieder nach althergebrachter Weise gefeiert werden. Die Fahne wurde von Fräulein Elisabeth Burke gewaschen und von Fräulein Agnes Moorwessel wieder hergestellt.
Das Schützenfest 1949 wurde bei Thien gefeiert. Geschossen wurde mit einer Armbrust, weil Gewehre noch verboten waren. An den Jubelfesten in Lohne, Wietmarschen und Brögbern nahm unser Verein durch eine Abordnung mit Fahne teil. Es wurden Fahnennägel den Vereinen gestiftet.
Das Winterfest 1950 war bei Pölker. Morgens wurden Würste eingesammelt. Um 16.00 Uhr war Wurstessen und anschließend Ball. Es gab wieder Alkohol zu kaufen. Auf der Generalversammlung am 30.3.1950 beim Wirt Pölker wurde über den Verlauf des letzten Winterfestes gesprochen. Es wurde beschlossen, dass die Vereinsmitglieder in Zukunft keine Teller zum Wurstessen mitzubringen haben; für Teller müsse der Wirt sorgen.
Am 13. Dezember 1959 veranstaltete der Schützenverein im Saale Thien eine Nikolausfeier, die bei den Kindern, Eltern und der Lehrerschaft guten Anklang fand. Auf der Generalversammlung am 27.12.1960 wurde auf Vorschlag des 2. Vorsitzenden Günter Alke eine Sterbekasse gegründet. Seit dieser Zeit wird beim Tod eines Schützenbruders von jedem Schützenbruder eine Mark Beitrag erhoben.